Verfassungs-Basics zur Beachtung Anmerkung: Mensch = Terraner Anmerkung: Es ist so gewollt, dass nicht alles neu erfunden werden soll. Diese Basics lauten: 1. Jeder Mensch ist ein göttliches Wesen und ein Souverän. 2. Jeder Mensch wahrt die Souveränität der anderen Menschen. 3. Jeder Mensch verpflichtet sich, in Frieden zu leben und Frieden zu bewahren. 4. Jeder Mensch verpflichtet sich, die Lebensgrundlagen zu bewahren und zu schützen. 5. Jeder Mensch trägt einen Teil dazu bei, dass die Gemeinschaft gedeihen kann. 6. Die Würde des Menschen und seine Lebensgrundversorgung sind unantastbar. 7. Jeder Mensch besitzt eine unveräußerbare Rechtsperson gleichen Namens als seinen Avatar. Die Rechtsperson kann nicht an die Stelle des Menschen treten. Die Rechtsperson dient dem Menschen. 8. Die Rechtsperson ist die Schnittstelle zur Gemeinschaft aller Rechtspersonen. Geschäfte werden über diese Rechtsperson abgewickelt. Alle damit einher gehenden Verträge sind immer dem Menschen offengelegt, der die Rechtsperson besitzt. 9. Viele Rechtspersonen zusammen erzeugen eine Verwaltung in Dienstleistung (Staat). 10. Die Verwaltung (Staat) ist ein Unternehmen ohne eigene Rechte. Die Verwaltung trifft keine eigenen Entscheidungen. Sie handelt stets nur im Auftrag der Gemeinschaft und bewahrt den Status Quo. 11. Die Verwaltung (Staat) vertritt die Gesamtheit der Rechtspersonen gegenüber anderen Gesamtheiten. 12. Die Verwaltung (Staat) ermöglicht den Rechtspersonen untereinander Anliegen auszutauschen über ein geeignetes Kommunikationsmedium und in die Gesamtheit einzubringen. 13. Jeder Mensch kann jederzeit über seine Rechtsperson Anliegen in die Gemeinschaft und die Verwaltung einbringen. 14. Anliegen, für die ein hinreichend großes Interesse in der Gemeinschaft besteht, werden von der Verwaltung allen Menschen, über deren jeweilige Rechtspersonen, zur Abstimmung vorgelegt. 14. Jedes Anliegen zur Abstimmung wird zuvor von der Verwaltung analysiert und Pro/Con Darstellungen der Hintergründe, Fakten und Prognosen den Abstimmenden zur Verfügung gestellt. 16. Die Abstimmung erfolgt immer basisdemokratisch; jeder Mensch hat 1 Jahr Zeit über das Anliegen nachzudenken und seine Entscheidung mittels seiner Rechtsperson in die Gemeinschaft einzugeben. 17. Die Vertreter der Verwaltung (Staatsdiener) agieren ausschließlich auf Basis von bereits abgestimmten Anliegen. 18. Die Verwaltung gliedert sich in 3 Bereiche: Diplomatie, Inneres und Finanzen. 19. Die Verwaltung bietet eine unparteiische Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten und Übergriffen. 20. Die Verwaltung führt eine gemeinnützige Bank für die Geschäfte der natürlichen Rechtspersonen der Gemeinschaft. Jeder natürlichen Rechtsperson wird dazu ein kostenloses Konto zur Verfügung gestellt. 21. Jeder Mensch erhält für sich und seine Rechtsperson einen Ausweis, der hälftig im Besitz von ihm selbst und hälftig im Besitz der Gemeinschaft ist. Der Ausweis erfüllt die Funktion eines Reisepasses, Zahlungsmittels und ist Schlüssel für die Anbindung an die Verwaltung. Der Ausweis bestätigt auch die völkerrechtliche Stellung des Menschen. 22. Das Zahlungsmittel der Gemeinschaft ist in sich werthaltig und wertbeständig. 23. Die Gemeinschaft der Rechtspersonen kann einzelnen Rechtspersonen Beschränkungen auferlegen. Die Souveränität des Menschen wird davon nicht berührt. 24. Die Rechtsperson von Minderjährigen wird von den Erziehungsberechtigten verwaltet. ©copyright 2010-2021 by Jürgen Göritz